DUPIXENT® – Wirtschaftlich durch:
Bundesweite Praxisbesonderheita,b,1
und Rabattverträge2

DUPIXENT® – Einziges  Biologikum mit bundesweiter Praxisbesonderheit  bei CRSwNPa,1

Das bedeutet für Sie eine wirtschaftlicheb, budgetneutralec und unkomplizierte Verordnung:

Was ist für die Anerkennung der bundesweiten Praxisbesonderheit zu beachten?


 

BVHNO-Webinar kompakt: Eine Zusammenfassung4

In weniger als 2 Minuten bringt dieses Video die zentralen Aspekte der wirtschaftlichen Verordnung von Biologika auf den Punkt.

Einfache Dokumentationshilfen für Ihre DUPIXENT®-Therapie

Dokumentationsbögen zur Indikationsstellung und zur Dokumentation des Therapieverlaufs können Sie direkt hier und im Service-Bereich unter Downloads abrufen.

Die richtige ICD-10-Codierung bei CRSwNP

Um die Verordnung von Biologika bei schwerer, unkontrollierter CRSwNP* richtig zu dokumentieren, ist neben der Dokumentation wesentlicher Kriterien (z. B. die Verschreibung von intranasalen Kortikosteroiden in ausreichender Höhe und Menge) auch eine korrekte ICD-10-Codierung wichtig. Hierfür eignen sich die Codes J32.- und J33.- (insbesondere J33.8).

KV-spezifische Informationen rund um die Praxisbesonderheit

Wählen Sie Ihre KV-Region über die interaktive Deutschlandkarte für eine Übersicht aller wichtigen Informationen zur DUPIXENT®-Verordnung.

Hamburg
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Hessen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Berlin
Saarland
Brandenburg
Niedersachsen

Weitere Informationen über die bundesweite Praxisbesonderheit

Wann kommt es zu einer Praxisbesonderheit und was bedeutet sie für die Verordnung? Welche Praxisbesonderheiten gibt es und was muss man bei der Verordnung beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Rp-Report und der Sonderpublikation der Zeitschrift „HNO-Mitteilung”.

DUPIXENT®Hohe Rabattvertragsabdeckung für GKV-Versicherte2

Rabattverträge führen zu einer Kostenersparnis für die GKVen und tragen zu einer wirtschaftlichen Verordnung des betreffenden Arzneimittels bei.

Rabattverträge werden zwischen Krankenkassen und pharmazeutischem Hersteller vereinbart. Die Höhe des vereinbarten Rabattes ist vertraulich, daher ist ein Listenpreisvergleich von rabattierten Arzneimitteln nicht sachgerecht.

FAQ

    BVHNO-Webinar kompakt: Bundesweite Praxisbesonderheit4

    Wie es zu einer bundesweiten Praxisbesonderheit kommt und warum Sie für eine wirtschaftliche Verordnung sorgt, wird in diesem Videoausschnitt erläutert.

    BVHNO-Webinar kompakt: Dokumentation4

    In diesem Video finden Sie wichtige Hinweise zur Dokumentation bei Beginn und im Verlauf der Behandlung mit DUPIXENT® und erfahren, warum die richtige Rezeptierung hierbei wichtig ist.

    Rabattverträge werden zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen und pharmazeutischen Herstellern geschlossen und tragen zu einer wirtschaftlichen Verordnung bei. Dabei wird ein Rabatt vereinbart, den der Hersteller den Krankenkassen für ein Medikament auf den bundeseinheitlichen Apothekenverkaufspreis gewährt. Die Höhe der Rabatte ist vertraulich. Ein exakter Preisvergleich zwischen zwei Präparaten mit Rabattvertrag ist daher nicht möglich.

Weitere Informationen

 für Patienten mit schwerer chronischer
     Rhinosinusitis mit Nasenpolypen

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 für Fachkreise zu schwerem Asthma
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 für Fachkreise zu Atopischer Dermatitis
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 AdVENT – die interdisziplinäre Forschungs-
     
und Wissensplattform von Sanofi
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    * DUPIXENT® ist angezeigt als Add-on-Therapie mit intranasalen Kortikosteroiden zur Behandlung von Erwachsenen mit schwerer CRSwNP, die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann.3

    a Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von DUPIXENT® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“).*,1
    b Im Falle einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit nach § 106 SGB V besteht bundesweit wirtschaftliche Sicherheit für die Verordnung von DUPIXENT® bei CRSwNP, wenn die Indikation gegeben ist.a,1
    c Alle KVen und gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erkennen automatisch an, dass DUPIXENT® nicht in das Arzneimittelbudget des Arztes fällt. Behandler können DUPIXENT® verordnen, ohne dass die Kosten ihr Arzneimittelbudget belasten.a,1
    d Die genauen Bezeichnungen entnehmen Sie bitte: https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2023/ (letzter Zugriff: November 2023).

    1. GKV-Spitzenverband: Anlage 1 zur Vereinbarung nach § 130 b Abs. 1 Satz 1 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH zum Arzneimittel DUPIXENT® (Wirkstoff: Dupilumab) bezüglich der Anerkennung als Praxisbesonderheit; abrufbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/arzneimittel/verhandlungen_nach_amnog/ebv_130b/wirkstoff_813952.jsp (letzter Zugriff: November 2023)
    2. Applied Services PMonitor. Datenstand: 01.12.2023
    3. DUPIXENT® Fachinformation, aktueller Stand.
    4. Auszüge aus dem BVHNO-Webinar „Wasserdicht Biologika verordnen“ vom 21. April 2023